| Äußere Wetten
Äußere Wetten sind die wagers, die draußen
vom numerierten Rasterfeld enthalten werden. In diesem Fall
Spielerplatz, den die Späne auf der Position he/she
wetten möchten. Die unterschiedlichen Arten der Außenseitenwetten
sind:
- Rot oder Schwarzes: Dieses ist eins
der einfachsten roulettewette. In diesem Fall hat Spieler
zwei Wahlen. Spieler kann die Späne entweder auf
roten Diamanten oder auf schwarzen Diamanten setzen. In
diesem Fall gibt es fast Hälfte Wahrscheinlichkeit
des Gewinnens. Diese Wette zahlt gleichmäßiges
Geld.
- Ungerade oder sogar: Diese Wette ist
Rot- oder Schwarzwette ähnlich. In diesem Fall Spielerwager
auf entweder ungerader Zahl oder sogar Zahl. 0 wird nicht
als entweder ungerade gegolten oder sogar. So hat Spieler
6 Zahlen zum an Wetten. Wenn der Spielerplatz die Späne
auf entweder ungeradem quadratischem Kasten oder sogar
Quadratkasten (die jede Seite des roten und schwarzen
Diamanten ist), es ungerades oder sogar Wette anzeigt.
In diesem Fall auch Spieler hat Hälfte Wahrscheinlichkeit
des Gewinnens. Diese Wette zahlt gleichmäßiges
Geld.
- Niedrig oder hoch: Diese roulettewette
erlaubt dem Spieler, auf Strecken der Zahlen zu wetten.
Wenn Spielerplatz die Späne im Kasten, der 1 bis
18 sagt oder im Kasten, der 19 bis 6 sagt, es Tief- oder
Höhenwette anzeigt. In diesem Fall hat Spieler nur
zwei Wahlen. Diese Wette zahlt gleichmäßiges
Geld.
- Spaltenwetten: In der Spaltenwette
hat Spieler 3 Wahlen zum an Wetten. Spieler kann auf erster
Spalte oder zweiter Spalte oder dritter Spalte wetten
entweder. Die Plazierung der Späne auf die Position
außerhalb des Rasterfeldes zeigt Spaltenwette an.
Wenn die Zahl oben von der Spalte kommt, wetten Sie, daß
Sie zahlende 2 bis 1 sind.
- Dutzende: Diese Wette ist Spaltenwette
ähnlich. In dieser Wette kann Spieler auf erstem
Dutzend (1-12) oder an zweiter Stelle Dutzend (13-24)
oder drittem Dutzend wetten entweder (25-36). Die Späne
auf die spezifizierte Position setzend, 1. 12 oder 2.
12 oder 3. zeigen 13 Wetten Dutzend an. Diese Wette zahlt
2 bis 1.
|